neues Datenschutzgesetz
Die im Datenschutzgesetz und in kantonalen Vorschriften verankerten Grundsätze bezüglich Datenbearbeitung und Einwilligung seitens der Patient:innen gewinnen im Zuge der Digitalisierung an Bedeutung. Die Datensicherheit rückt auch durch die zunehmende Cyberkriminalität sowohl für Spitäler als auch für die ambulant tätige Ärzteschaft und Gesundheitsfachpersonen in den Fokus.
Das revidierte Datenschutzgesetz, gültig seit 01.09.2023, stärkt insbesondere die Selbstbestimmung über die eigenen Daten der betroffenen Personen - dies indem Verantwortliche zu erhöhter Transparenz verpflichtet und die Rechte der betroffenen Pesronen erweitert werden.
Dieser Verantwortung sind wir uns sehr bewusst und stellen euch hiermit gerne die nötigen Links zur Verfügung:
Das revidierte Datenschutzgesetz, gültig seit 01.09.2023, stärkt insbesondere die Selbstbestimmung über die eigenen Daten der betroffenen Personen - dies indem Verantwortliche zu erhöhter Transparenz verpflichtet und die Rechte der betroffenen Pesronen erweitert werden.
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